In der dritten Ausgabe dieser Kolumne im Sommer 2022 habe ich das landesweite Förderprogramm von Schleswig-Holstein vorgestellt, das erste dieser Art in Deutschland, und meinen Text mit zwei Forderungen geendet: Erstens, es braucht nicht nur Geld, sondern Nutzung – auch durch die Verwaltung. Zweitens, es braucht aber überhaupt erst einmal Geld, also ein Förderprogramm für Coworking Spaces, damit sich eine Szene und eine mit ihr zu nutzende Infrastruktur im Land etabliert.
Ein Anfang ist gemacht!
Anderthalb Jahre später kann ich für Sachsen-Anhalt feststellen, dass nun die Grundlagen für beide Forderungen vorhanden sind. In der vor ein paar Monaten vorgestellten Digitalstrategie des Landes Sachsen-Anhalt steht, dass man sich bis 2030 daran messen lässt, ob “in allen Regionen des Landes Coworking Spaces errichtet worden sind, in denen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung dezentral ihren Arbeitsplatz einnehmen können”. Ein Anfang.
Und mit der im Dezember vorgestellten Richtlinie “Digitale Daseinsvorsorge” wurde nun auch das erste Förderprogramm für Coworking Spaces in Sachsen-Anhalt vorgestellt. Dieses ist zwar, aufgrund an das Thema Strukturwandel gebundener EU-Mittel, nur auf den Süden begrenzt, also den Burgenlandkreis, den Saalekreis, den Landkreis Mansfeld-Südharz sowie den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, dient aber schon als Vorlage für ein landesweites Förderprogramm im nächsten Haushalt.
Förderung beantragen!
Bereits jetzt können Unternehmen und auch Kommunen in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen bis zu 200.000 Euro Förderung für die Gründung oder den Ausbau eines Coworking Spaces beantragen. Die zweite Antragsmöglichkeit ist im ersten Quartal 2024. Der Förderanteil beträgt 70 Prozent; das Geld kann sowohl für die Planung und Errichtung eines Coworking Spaces durch Umbaumaßnahmen, für die Erstausstattung sowie die technische Ausstattung verwendet werden.
Mit der Förderung verfolgt das Land Sachsen-Anhalt das Ziel, durch Digitale Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Fachkräfte und Familien in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen im Mitteldeutschen Revier zu halten sowie den Zuzug von Arbeitskräften zu begünstigen.
Zugleich sollten Unternehmen und die Verwaltung die Arbeitsplätze aber auch selbst nutzen. Dafür müssen die geförderten Coworking Spaces mindestens zehn arbeitsstättenkonforme Arbeitsplätze schaffen.
Coworking bald in ganz Sachsen-Anhalt!
Diese Richtlinie reicht aber noch nicht aus. Wie bereits oben erwähnt, gibt es auch Pläne für ein landesweites Förderprogramm. Das Landesministerium für Infrastruktur und Digitales (MID) hat bereits ein gleich gestaltetes Förderprogramm in die Haushaltsverhandlungen für 2024 eingereicht, sodass Coworking bald in ganz Sachsen-Anhalt gefördert werden könnte. Damit würde ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag (und denen in den Jahren davor) endlich umgesetzt werden.
Für soziale Interaktion und Netzwerkbildung!
Coworking Spaces fördern Innovationen durch den Austausch zwischen Menschen verschiedener Bereiche. Sie bieten eine dezentrale und damit wohnortnahe Arbeitsumgebung an, wodurch Pendelverkehr reduziert werden kann. Zudem schaffen sie Möglichkeiten für soziale Interaktion und Netzwerkbildung. Sie reflektieren damit den Wandel in der Arbeitswelt, stärken das Gemeinschaftsgefühl und unterstützen lokale Ökosysteme. All das brauchen wir in Sachsen-Anhalt.
Die Fördermittel werden von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt verwaltet. Auf dieser Webseite finden sich die Richtlinie “Digitale Daseinsvorsorge” und alle notwendigen Antragsunterlagen.
Sollten Sie ein Coworking Space gründen wollen, berate ich Sie als Leiter des hiesigen CoWorkLand-Landesbüro gerne zu diesem Vorhaben.
Bis denn, dann… Tobias Kremkau
Beratung & Entwicklung
CoWorkLand eG